Die Produktion eines Films ist nicht nur komplex, sondern oft auch riskant. Um das Worst-Case-Szenario bei der Herstellung zu minimieren, gibt es eine Vielzahl von Filmversicherungen. Sie sollen das „Over-Budget-Risiko“ minimieren. Für unsere Ausgabe 10.2017 haben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Filmversicherungen zusammengestellt.
Filmversicherungen werden von TV-Sendern, Studios, Kinofilm- und TV-Produzenten, Werbefilmproduzenten und im Bereich der Postproduktion benötigt. Filmhochschulen, Dienstleister der Filmbranche und Equipmentverleiher schließen in der Regel Filmversicherungen ab, um die Risiken einer Filmproduktion zu mindern. Versichert werden können Unfälle, technische und gesundheitliche Risiken sowie Wetterrisiken. Nicht versicherbar sind unternehmerische Risiken, wenn der Filmerfolg ausbleibt oder handwerklich-künstlerische Risiken. Eingeschränkt versicherbar sind rechtliche Risiken, wie Urheberechte und Verträge. Dazu gehören auch die klassischen kaufmännischen Risiken wie Finanzierung, Fehlkalkulation und Missmanagement. Welche Filmversicherung gibt es?
Personenausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die aus der Unterbrechung, der Verzögerung oder dem Abbruch der Produktion entstehen, wenn versicherte Personen aufgrund Krankheit, Unfall oder Tod ausfallen. Mit der Ausfallversicherung können erhebliche Mehrkosten bei einem Nachdreh oder der Umsetzung der Darsteller entschädigt werden. Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die eine Fortführung der Produktion verzö- gern, unmöglich machen oder eine Neubesetzung erfordern.
Sachausfallversicherung
Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommen von technischem Filmequipment können mit der Sachausfallversicherung versichert werden. Ein Defekt der Kamera, Verlust des Hauptmotivs durch Überschwemmung und ähnliches sind mit abgedeckt. Vergleichbar ist die FilmGeräteversicherung für sämtliches technisches Equipment wie Kamera-, Licht-, Bühnen- und Tontechnik. Versichert werden die Mehrkosten, die nach Technikausfall, nach Ausfall der Produktionsstätte oder von Requisiten entstehen.
Bild- Ton- und Datenträgerversicherung
Die Versicherung gilt für sämtliche Bild-, Ton- und Datenträger während der Produktion und der Postproduktionszeit. Versichert sind alle Formate von Bild-, Ton- und Datenträgen, also auch während Schnitt, Mischung und Überspielung. Neben Videobändern und Festplatten sind auch Negative und Datenmaterial versichert, die während eines Transportes, der Herstellung und der Bearbeitung oder bei getrennter Lagerung gegen unvorhergesehene Gefahren beschädigt werden. Versichert sind alle Risiken, wie Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen. Entschädigt werden die Mehrkosten für digitale Nachbearbeitung oder Kosten des Nachdrehs.
Geräteversicherung
Sämtliches Filmequipment ist über die Geräteversicherung versichert. Dazu gehören Zubehör wie Objektive, Kameras, Beleuchtung, Tontechnik, Generatoren, Windmaschinen, mobile Schnittplätze oder Ü-Wagen. Versichert werden zudem alle Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Die Versicherung greift bei Beschädigungen, Zerstörungen oder das Abhandenkommen während Transport, Lagerung und Gebrauch der Geräte. In einem Versicherungsfall zahlt die Versicherung die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.
Versicherung von Drohnen
Für den Betrieb von Drohnen müssen besondere Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Die Drohne ist nicht allgemein in der Geräteversicherung eingeschlossen, kann über diese allerdings individuell zusätzlich versichert werden.
Requisiten- und Ausstattungsversicherung
Versichert sind für die Herstellung des Film benötigen Sachen. Das sind Einrichtungen, Requisiten, Kostüme, Tiere, Pflanzen, Dekobauten, Setbauten und Autos. Nicht versichert sind Stunts oder Rennen. Sonderaufbauten sind in der Regel nicht versichert und müssen in einem weiteren Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Die Requisiten sind gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen versichert. Versichert werden können zur Herstellung verwendete eigene, gemietete oder geliehene Requisiten. Die Versicherung zahlt im Versicherungsfall die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.
Produktionshaftpflichtversicherung
Versichert sind Ansprüche Dritter, die sich im Zusammenhang mit Produktionen im Audio- und Videobereich aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ergeben können. Versichert werden können Personen- und Sachschäden sowie entsprechende Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind. Die Entschädigung betrifft den Schadensersatzanspruch Dritter, bei Verletzung von Sorgfaltspflichten während der Produktion. Die finanzielle Deckung ist für jede Produktion zwingend erforderlich. Zudem verlangen die Versicherungen den Nachweis einer Drehgenehmigung.
Feuerhaftungsversicherung
Versichert sind Schäden, die während der Drehzeit durch die Produktion oder deren Mitarbeiter schuldhaft oder unbeabsichtigt verursacht werden und die Produktionsfirma von Dritten dafür in Regress genommen wird.
Film-Produktionskassenversicherung
Die Versicherung deckt den Verlust von Zahlungsmittel infolge von Beraubung, Einbruch oder Feuer ab, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden
Unfallversicherung für Darsteller und Teammitglieder
Versicherungsschutz besteht für alle Darsteller und sonstigen Mitarbeitern der Produktion. Die Versicherung greift im Fall von Unfall, Tod oder Invalidität. In der Regel entschädigt die Versicherung bei Unfällen, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet.
Fertigstellungsgarantie (Completion Bond)
Bei internationalen Filmproduktionen wird eine Fertigstellungsgarantie (Completion Bond) abgeschlossen. Üblicherweise dann, wenn nicht der Produzent mit seinem eigenen Vermögen ausreichend Sicherheit zu leisten bereit ist. Garantiert wird die finanzielle und zeitliche Absicherung zur Fertigstellung des Films im Rahmen des Drehbuchs, der Kalkulation und des Drehplans. Die Versicherung ist eine Absicherung für Investoren, Filmförderer und Banken. Bei Abschluss eines Completion Bonds lassen sich die Versicherungsgesellschaften in der Regel umfangreiche Mitspracherechte zur Sicherung ihres eigenen Interesses einräumen. Für diesen Fall tritt der Produzenten gewissen Rechte an den Completion Bond ab, wie das Recht zur Auswechselung von Regisseur, Produzent und Schauspielern, inklusive dem Recht der Produktionsübernahme. In der Praxis besteht die Fertigstellungsgarantie aus einem Garantievertrag und einer Produzentenvereinbarung. Hier sollten sich Produzenten stets anwaltlich beraten lassen.
Errors & Omissions-Versicherung
Die E & O Insurance gilt für Irrtümer und Unterlassungen. Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Ansprüche Dritter aus der Verletzung von Rechten, wie Titel, Namensschutz oder Persönlichkeitsrechten. Der Abschluss der Versicherung erfolgt allgemein nach der Produktion, wenn es an die Auswertung geht und internationale Vertriebskanäle genutzt werden. Ohne eine E & O-Versicherung ist es für deutsche Filme unmöglich, den Film international und insbesondere in den USA herauszubringen. Eine E & O-Versicherung ist für den Abschluss eines Weltvertriebsvertrages zwingend. Die Deckungssumme liegt in der Regel zwischen 1-3 Mio. Euro.
Wichtig: Versicherungssumme
Neben der Auswahl der richtigen Versicherung und Versicherungsgesellschaft ist auch die Ermittlung der Versicherungssumme wichtig. Diese ist für den Versicherer Grundlage für die Berechnung der Prämie und gleichzeitig Höchsthaftung im Schadenfall. Ist die Versicherungssummer zu hoch oder zu niedrig, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Entschädigung im eventuellen Schadensfall. [2129]
Auswahl an Filmversicherern
Deutschland:
- DFG – Deutsche Filmversicherungs-Gemeinschaft
- HDI/Gerling
- SRC-Special Risk Concortium
- Catlin Gothaer
- AON
Europa:
- Hiscox
- Allianz
- Lloyds Mart
Danke für die guten Tipps zur Filmtechnik. Ein Bekannter arbeitet als Kameramann. Er hat sich auch eine spezielle Versicherung besorgt, die ihn vor den gängigste Risiken absichert.
Cooler Artikel. Ich kenne leider die Welt von Filmen nicht so gut, aber ich habe das immer als sehr spannend und faszinieren empfunden. Mein Bruder ist in diesem Bereich als Assistent für Licht und Sound tätig und hat mir auch erklärt, wie wichtig so eine Datenträgerversicherung ist. Ich glaube, nicht viele wissen das.