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Digitale Formate (3): Videovorgaben in den sozialen Netzwerken

Videos für Social Media anpassen

Wie muss ich ein Video für welche Online-Veröffentlichung vorbereiten? Wir haben in Ausgabe 6.2020 die wichtigsten Netzwerke zusammengetragen und geben Tipps zur Vorbereitung.

Foto: Timo Landsiedel

Wo treibt sich meine Zielgruppe im Internet herum? Welche Apps nutzt sie? Welche Onlineportale nutzt sie? Das kann schon bei der simplen Fragestellung anfangen, ob sie als Nutzer eher am Desktoprechner und Laptop im Büro sitzen oder die Inhalte eher über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets nutzen.

Wenn ich mobile Nutzer ansprechen will, sollte ich vielleicht gleich das Hochformat wählen. Bei Nutzern am Laptop oder Desktop-Rechner können es auch Querformate sein. Die will ja aktuell auch keiner so richtig loslassen, der aus der Filmrichtung kommt. Bei einer gemischten Zielgruppe kann ein quadratisches Format vielleicht die beste Lösung sein.

Doch das Videoformat kann auch nach dem anvisierten Ausspielungskanal ausgerichtet werden. So lässt YouTube ausschließlich 16:9-Videos als Ads zu. Bei den maßgeblich mobil benutzten Diensten Instagram, TikTok und Snapchat ist ein quadratisches Format oder ein Hochformat ratsam. Wer seine Hausaufgaben bis hierhin gemacht hat, kennt die vornehmliche Gewohnheit seiner Zielgruppe. Daraus ergibt sich dann nicht direkt die mögliche Plattform, doch es engt sie ein.


SnapChat

Der TikTok sehr ähnliche Kurzvideo-Dienst erlaubt gleich nur das Hochformat 9:16 bei Videoanzeigen. Die Anzeigenvideos dürfen zwischen drei Sekunden und drei Minuten in ihrer Länge betragen, die Datei sollte 1 GB Größe nicht überschreiten und als MOV oder MP4 sowie in H.264 codiert angeliefert werden. Auch bei Snapchat werden Namen und Bezeichnungen begrenzt. Es empfiehlt sich also eine Überprüfung auf https://tinyurl.com/Snapchat-Ad-Specs


Xing

Das Berufsnetzwerk Xing empfiehlt für Videoanzeigen maximal 60 Sekunden Dauer, es funktionieren aber auch längere. Das einzig akzeptierte Seitenverhältnis ist 16:9, maximal 30 fps Bildrate sind erlaubt. Xing unterstützt die Videoformate 3GP, AVI, FLV, MOV, MP4 und WMV, wünscht sich jedoch Dateien im MP4-Container und als H.264-Codec. Die Datei soll nicht größer als 5 GB sein. Achtung: Es werden explizit QuickTime-MOVs ausgeschlossen! Alle Daten finden sich zusammengefasst auch hier:
https://tinyurl.com/Xing-Ad-Specs


LinkedIn

Das US-Profiportal hat kein großes Portfolio an Video-Ads. Anzeigen im Feed dürfen zwsichen drei und 30 Sekunden Länge haben – LinkedIn empfiehlt, unter 15 Sekunden zu bleiben. Die Dateigröße ist mit maximal 200 MB angegeben, was schon enorm knapp sein kann. Einziges erlaubtes Containerformat ist MP4, alles unter 30 fps an Bildrate ist möglich. Auch bei den Seitenverhältnissen sind die drei Hauptformate etabliert: 16:9, 1:1 sowie 9:16. Sollte sich etwas ändern, finden Sie es unter https://tinyurl.com/LinkedIn-Ads-Specs


Instagram

Das Instagram-Portfolio bietet drei Anzeigenformen für Videos an, Feed, Stories und IGTV, der Videodienst der Foto-App. Feed und Stories benötigen keinen Ton, unterscheiden sich jedoch in der Länge der Videos. Wo im Feed Clips bis zu 60 Sekunden Länge eingesetzt werden dürfen, ist das bei Stories aufgrund deren kurzer Verweildauer logischerweise auf 15 Sekunden beschränkt. Video-Anzeigen allerdings dürfen länger sein, in beiden Formaten bis zu 120 Sekunden. Wie bei Facebook darf in den Stories nur 9:16 zum Einsatz kommen, im Feed sind 16:9, 1:1 und 4:5 möglich. IGTV hat noch mal speziellere Anforderungen. Hier wird unterschieden zwischen Videos für mobile Auslieferung, die bis zu 15 Minuten lang sein dürfen, und normale Web-Auslieferung, wo Videos bis zu 60 Minuten erlaubt sind. In beiden Auslieferungswegen sind die Seitenverhältnisse 16:9 und 9:16 erlaubt.

Die genauen Spezifikationen der Videoformate sind denen von Facebook aufgrund des gleichen Konzerns nicht unähnlich und finden sich auch auf den dortigen Business-Seiten: https://tinyurl.com/Insta-Ad-Specs


Tipps

Fast alle Plattformen ermöglichen Untertitelformate, meist ist immerhin SRT erlaubt. Nur bei Twitter, TikTok und SnapChat findet sich keine Unterstützung für separate Untertitel. Hochladbare Untertitel ermöglichen mehr Views in mobiler Darstellung, da diese auch in der S-Bahn oder in lauter Umgebung angesehen und verstanden werden können. Wenn die Ausspielung in verschiedenen sprachlichen Territorien geplant ist, vermeiden Sie so, immer ein neues Video ausspielen zu müssen, in welchem die Untertitel eingebrannt sein müssen. Als Audioformat ist überall der Standard AAC mit geringer bis mittlerer Komplexität zugelassen. Damit sollten sie immer auf der sicheren Seite sein. Die genauen Spezifikation entnehmen sie am besten den Spezifikationen auf der jeweiligen Plattform.

Von Pillarbox- oder Letterboxbalken ist dringend abzuraten. Einige Dienste schließen dies in ihren Qualitätskriterien sogar explizit aus.  [12654]

Hier geht es zum ersten Teil des Artikels.

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